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Sich wandelnde Gesetzgebung: Was bedeutet eine regulatorische Kehrtwende für die Nachhaltigkeit?

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Von Caoilinn O'kelly

31. März 2026

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Wichtigste Erkenntnisse

  • Jüngste EU-Nachhaltigkeitsgesetze wie CSRD, CSDDD und EUDR werden abgeschwächt oder verzögert, wodurch die verpflichtenden ESG-Berichtspflichten reduziert werden.

  • Die Anpassung der EU-Omnibusrichtlinie schränkt den Berichtsumfang erheblich ein und birgt das Risiko von Datenlücken und Greenwashing im Rahmen der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung.

  • Der Zeitplan für die Einhaltung der EUDR-Vorgaben zur Bekämpfung der Entwaldung wurde auf Ende 2025/2026 verschoben, was kurzfristig etwas Luft verschafft, aber die Unsicherheit für die Lieferketten erhöht.

  • Unternehmen, die frühzeitig in die Einhaltung von Vorschriften investieren, sind besser aufgestellt, da Transparenz und Rückverfolgbarkeit trotz des Drucks auf regulatorische Rückschritte unabdingbar bleiben.


Sich wandelnde Gesetzgebung: Was bedeutet eine regulatorische Kehrtwende für die Nachhaltigkeit?


In den letzten Monaten hat sich der regulatorische Rahmen für europäische Unternehmen verändert. Die gesetzliche Grundlage, die eine neue Ära der unternehmerischen Nachhaltigkeit einleiten sollte, gerät unter politischen Druck ins Wanken.

Die wegweisenden Nachhaltigkeitsinitiativen der EU – die CSRD, die CSDDD und die EUDR – wurden abgeschwächt und teilweise verzögert. Infolgedessen entstand das EU-Omnibusgesetz. Es handelt sich um eine „Vereinfachung“ der Regeln mit dem Ziel, die CSRD und die CSDDD zu ändern.

Während einige die geringere Belastung durch regulatorische Vorgaben begrüßen, wächst die Verwirrung und Besorgnis. Was genau geschieht, und – noch wichtiger – was sollten Unternehmen dagegen unternehmen?


EU-Omnibusgesetz: Vereinfachung oder Rückschlag?

Das sogenannte Omnibusgesetz ist kein eigenständiges neues Gesetz, sondern eine Konsolidierung und Abschwächung bestehender Nachhaltigkeitsgesetze. Es vereint die CSRD (Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen) und die CSDDD (Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsprüfung) und reduziert damit die Verpflichtungen für viele Unternehmen.


Wichtigste Erkenntnisse:

  • Worum es geht: Ein politischer Kompromiss mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand für die ESG-Berichterstattung zu reduzieren.

  • Das bedeutet: Weniger Unternehmen werden gesetzlich verpflichtet sein, Nachhaltigkeitskennzahlen zu veröffentlichen.

  • Was zu erwarten ist: Mögliche Kehrtwendungen, Verzögerungen und mit Sicherheit weitere Debatten.

  • Was das konkret bedeutet: Für viele Unternehmen, insbesondere jene, die sich auf die Einhaltung der Vorschriften vorbereitet hatten, fühlt es sich an, als sei ihnen der Boden unter den Füßen weggezogen worden. Für alle, auch für diejenigen, die den Prozess noch nicht begonnen hatten, ist die Zukunft der Berichtsstandards ungewiss.


Die Europäische Zentralbank hat auf diese Veränderungen reagiert, indem sie argumentierte, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein strategisches Gut sei. Ihre Haltung spiegelt Folgendes wider:

  • Die vorgeschlagene Reduzierung des Berichtsumfangs um 80 % schafft systemische blinde Flecken.

  • Freiwillige Berichterstattung kann zu Datenlücken, Greenwashing und Verzerrungen führen.


Ihre Empfehlung beinhaltet, die Nachhaltigkeitsberichterstattung für alle bedeutenden Institutionen weiterhin verpflichtend zu halten und für mittelständische Unternehmen vereinfachte Standards anzuwenden, anstatt die Anforderungen gänzlich abzuschaffen.


EUDR: Ein Fall von regulatorischer Neuausrichtung

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) hat im Jahr 2025 erhebliche Änderungen erfahren. Das Gesetz, das die mit Rohstoffen wie Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Rindern, Holz und Kautschuk verbundene Entwaldung eindämmen soll, schreibt vor, dass Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, „entwaldungsfrei“ sein und bis zu ihren Produktionsflächen zurückverfolgt werden können.

Die Umsetzung erwies sich jedoch als komplexer als erwartet. Nach Druck von Mitgliedstaaten und Handelspartnern kündigte die Europäische Kommission Ende 2024 eine einjährige Verschiebung des vollständigen Inkrafttretens der EU-Verordnung an. Der Stichtag für die Einhaltung der Verordnung wurde für große und mittlere Unternehmen auf Dezember 2025 (mit einer sechsmonatigen Nachfrist bei Nichteinhaltung) und für kleine und Kleinstunternehmen auf Juni 2026 verschoben.

Der sich verändernde Zeitplan spiegelt ein bekanntes Muster in der Nachhaltigkeitspolitik wider: Auf politischer Ebene werden die Regeln gelockert, doch die Erwartungen von Investoren, Kunden und Märkten steigen weiter .

Für Unternehmen ist diese Neuausrichtung ein zweischneidiges Schwert. Die Verzögerung verschafft zwar etwas Spielraum, verlängert aber gleichzeitig die Unsicherheit. Unternehmen, die frühzeitig mit der Umsetzung beginnen, sind voraussichtlich besser vorbereitet. Denn auch wenn sich die Zeitpläne verschieben, bleibt Transparenz unerlässlich : Die EU-Verordnung tritt in Kraft, und Unternehmen müssen sie einhalten.


Regulierung: Vermögenswert oder Verbindlichkeit?

Regulierung soll die langfristige Strategie leiten. Unternehmen stehen nun jedoch vor einem Dilemma: Wer in die Einhaltung der CSRD oder EUDR investiert hat, fragt sich nun, ob die Bemühungen verfrüht oder unnötig waren. Andere, die gezögert haben, könnten sich noch schlechter auf die kommenden Entwicklungen vorbereitet fühlen. Diese Unsicherheit ist nicht nur lästig, sondern birgt auch Risiken. Unternehmen, die strategische Entscheidungen angesichts sich ständig ändernder Gesetze treffen müssen, sind möglicherweise gezwungen, ihren Kurs immer wieder zu ändern. Während die Regulierung ins Stocken gerät, setzen einige Investoren verstärkt auf Nachhaltigkeit. Norges Bank Investment Management (NBIM), der weltweit größte Staatsfonds, hat kürzlich neue Erwartungen an die Unternehmen, in die er investiert, bekannt gegeben. Anstatt die Standards zu senken, erhöht NBIM die Anforderungen an seine Investitionen.


Zu ihren Erwartungen gehören nun folgende:

  • Klare Verantwortlichkeit des Vorstands für Nachhaltigkeit

  • Wissenschaftlich fundierte Ziele für Klima und Natur

  • Menschenrechtskonforme Sorgfaltspflichten im Einklang mit den UN-Leitprinzipien und den OECD-Standards

  • Berichterstattung über ESRS, GRI oder TCFD


NBIM schätzt, dass 19–27 % ihres Portfoliowerts durch physische Klimaauswirkungen gefährdet sind – weit mehr als in traditionellen Modellen und früheren Schätzungen. Diese neuen Anforderungen dienen der Risikominderung.


Die Privatwirtschaft schreitet voran. Wird die Regulierung nachziehen?

In diesem neuen Umfeld kann es schwierig sein, sich ausschließlich auf regulatorische Vorgaben zu verlassen. Viele zukunftsorientierte Unternehmen, von der Norges Bank bis hin zu innovativen Konsumgütermarken, betrachten Nachhaltigkeit nicht als Pflicht, sondern als Indikator für Resilienz, Transparenz und Marktreife.

Nachhaltigkeit bedeutet nicht nur die Einhaltung von Vorschriften. Es geht um Verbrauchervertrauen, Investorenvertrauen und langfristige Wettbewerbsfähigkeit.


Während Gesetzgeber die Nachhaltigkeitsgesetzgebung zurückfahren, setzt die Privatwirtschaft neue Maßstäbe. Die EU mag zwar einen Rückzieher machen, doch Unternehmen, die Nachhaltigkeitsbewertungen als Risikoindikator betrachten, können von der erhöhten Transparenz und der besseren Einhaltung der Vorschriften profitieren.


Denn während Regeln aufgehoben werden können, ist verlorenes Vertrauen viel schwerer wiederherzustellen.

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